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   OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22   

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OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22 (https://dejure.org/2023,5331)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.03.2023 - 6 U 191/22 (https://dejure.org/2023,5331)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. März 2023 - 6 U 191/22 (https://dejure.org/2023,5331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 242 BGB, § 314 Abs 1 BGB, § 917 Abs 1 S 1 BGB, § 1004 Abs 1 S 2 BGB, § 1004 Abs 2 BGB
    Unterlassung der Nutzung eines über ein Privatgrundstück verlaufenden Weges

  • RA Kotz

    Feld- und Wirtschaftsweg über ein Privatgrundstück - Nutzungsuntersagung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldungspflicht der Wegenutzung von Dritten durch den Grundstückseigentümer; Öffentlicher Weg aufgrund unvordenklicher Verjährung; Wegenutzungsanspruch aufgrund eines Gewohnheitsrechts; Wegenutzung durch landwirtschaftlichen Verkehr

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gewohnheitsrechtliche Nutzung eines privaten Feldweges durch Landwirt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Auch nach der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 - sei ein Wegerecht kraft Gewohnheitsrecht in Form der Observanz nach den Grundsätzen möglich, die der Bundesgerichtshof im sog. Inwiekenfall, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08 - formuliert habe.

    Notwendig ist mithin, dass diese Übung von der Überzeugung getragen wird, mit ihrer Anwendung geltendes Recht zu befolgen (BGH, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 56/12 -, Rn. 29; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - II ZB 10/16 -, Rn. 24, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, Rn. 8, juris).

    In einem solchen konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn kann ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen (BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, Rn. 7 ff., juris).

    Für den vorliegenden Fall gilt vielmehr der Grundsatz, dass durch lange Übung ein gewohnheitsrechtliches Wegerecht nicht beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn zur Entstehung gelangen kann (BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -).

    Auch im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 - stand der Annahme, es sei lediglich ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn im Streit, nicht entgegen, dass es nicht um den Zugang zu einem einzelnen Grundstück, sondern zu drei Grundstücken verschiedener Eigentümer ging.

  • BGH, 21.11.2008 - V ZR 35/08

    Revisionsrechtliche Nachprüfbarkeit des gewohnheitsrechtlichen Nachbarechtssatzes

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Auch nach der vom Landgericht herangezogenen Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 - sei ein Wegerecht kraft Gewohnheitsrecht in Form der Observanz nach den Grundsätzen möglich, die der Bundesgerichtshof im sog. Inwiekenfall, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08 - formuliert habe.

    Notwendig ist mithin, dass diese Übung von der Überzeugung getragen wird, mit ihrer Anwendung geltendes Recht zu befolgen (BGH, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 19. März 2013 - VI ZR 56/12 -, Rn. 29; BGH, Beschluss vom 4. April 2017 - II ZB 10/16 -, Rn. 24, juris; BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, Rn. 8, juris).

    Zwar kann sich auch ein örtlich begrenztes Gewohnheitsrecht (sog. Observanz) bilden, und daraus müssen sich auch nicht notwendig Rechte für jedermann ergeben, vielmehr kann Gewohnheitsrecht auch zugunsten eines begrenzten Personenkreises entstehen (BGH, Urteil vom 21. November 2008 - V ZR 35/08 -, Rn. 12 f., juris).

    Ohne Erfolg verweist der Beklagte zur Stützung seiner Rechtsauffassung auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 21. November 2008 - V ZR 35/08 - (Inwiekenfall), in dem ein örtlich beschränktes Gewohnheitsrecht bestätigt wurde.

  • BGH, 08.05.2015 - V ZR 178/14

    Zweckwidrige Nutzung einer Teileigentumseinheit als Wohnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Es muss nicht entschieden werden, ob für den Einwand der Verwirkung auch der Zeitablauf und die Umstände zu berücksichtigt sind, die vor dem Eigentumserwerb des Berechtigten eingetreten sind (so Herrler/Grüneberg, BGB, 82. Aufl., § 1004 Rn. 46; offen gelassen durch BGH, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14 -, Rn. 14, juris).

    Ebenso kann offen bleiben, wann der Beginn der Frist, die für das Zeitmoment maßgeblich ist, angesichts gleichförmig und regelmäßig wiederkehrender Störungen anzusetzen ist und ob auch nach den Umständen des vorliegenden Falles jede neue Einwirkung einen neuen Anspruch ausgelöst und die Frist jeweils neu zu laufen begonnen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04 -, Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14 -, Rn. 12, juris).

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Auch die aus dem Eigentum als dinglichem Recht abgeleiteten negatorischen Ansprüche nach § 1004 Abs. 1 BGB unterliegen der Verwirkung (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 181/13 -, Rn. 17 - 20, juris).

    Ebenso kann offen bleiben, wann der Beginn der Frist, die für das Zeitmoment maßgeblich ist, angesichts gleichförmig und regelmäßig wiederkehrender Störungen anzusetzen ist und ob auch nach den Umständen des vorliegenden Falles jede neue Einwirkung einen neuen Anspruch ausgelöst und die Frist jeweils neu zu laufen begonnen hat (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04 -, Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 8. Mai 2015 - V ZR 178/14 -, Rn. 12, juris).

  • BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13

    Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Auch die aus dem Eigentum als dinglichem Recht abgeleiteten negatorischen Ansprüche nach § 1004 Abs. 1 BGB unterliegen der Verwirkung (BGH, Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04 -, Rn. 10, juris; BGH, Urteil vom 16. Mai 2014 - V ZR 181/13 -, Rn. 17 - 20, juris).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere auf das Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - V ZB 90/20 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16 -, Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10

    Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs des Berechtigten auf Beseitigung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Wie mit den Parteien im Termin erörtert, ist nicht dargetan, dass sich der Beklagte mit Rücksicht auf das Verhalten der Klägerin, ihres Ehemannes oder ihrer Rechtsvorgänger in der Erwartung, der Unterlassungsanspruch werde nicht mehr geltend gemacht, so eingerichtet hat, dass ihm ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde, wenn er den Weg künftig nicht mehr nutzen könnte, und es deshalb mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren wäre, wenn er die Nutzung des Weges künftig unterlassen müsste (vgl. dazu BGH, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10 -, Rn. 24).
  • BGH, 15.12.2017 - V ZR 275/16

    Wohnungseigentum: Verwirkung des Anspruchs der Wohnungseigentümer gegen einen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Zu dem Zeitablauf müssen besondere auf das Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (BGH, Beschluss vom 27. Januar 2022 - V ZB 90/20 -, Rn. 12, juris; BGH, Urteil vom 15. Dezember 2017 - V ZR 275/16 -, Rn. 15, juris; BGH, Urteil vom 10. Juli 2015 - V ZR 169/14 -, Rn. 13, juris).
  • BGH, 20.07.2006 - III ZR 145/05

    Ergänzende Auslegung eines Belegarztvertrages im Hinblick auf das Recht zur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Bei atypischen vertraglichen Dauerschuldverhältnissen, für die keine Laufzeit bestimmt ist, besteht entsprechend den Regelungen zu den gesetzlich geregelten vergleichbaren Vertragstypen grundsätzlich ein Recht zur ordentlichen Kündigung in angemessener Frist, die vom Tatrichter zu bestimmen ist, es sei denn, ein ordentliches Kündigungsrecht ist durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden, was auch konkludent möglich ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 15.09.2009 - VIII ZR 241/08

    Ordentliches Kündigungsrecht eines Stromlieferungsvertrages bei mangelnder

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
    Bei atypischen vertraglichen Dauerschuldverhältnissen, für die keine Laufzeit bestimmt ist, besteht entsprechend den Regelungen zu den gesetzlich geregelten vergleichbaren Vertragstypen grundsätzlich ein Recht zur ordentlichen Kündigung in angemessener Frist, die vom Tatrichter zu bestimmen ist, es sei denn, ein ordentliches Kündigungsrecht ist durch eine vertragliche Vereinbarung ausgeschlossen worden, was auch konkludent möglich ist (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - III ZR 145/05 -, Rn. 5, juris; BGH, Beschluss vom 15. September 2009 - VIII ZR 241/08 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 08.09.1997 - II ZR 165/96

    Umdeutung der außerordentlichen Kündigung des Geschäftsführervertrages in eine

  • BGH, 27.01.2022 - V ZB 90/20

    Gesetzliche Anforderung an die Berufungsbegründung

  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.2020 - 5 S 1039/18

    Rechtliches Interesse eines einzelnen Jagdgenossen an der Feststellung der

  • BGH, 19.03.2013 - VI ZR 56/12

    Zur Anwendbarkeit des Kreditwesengesetzes auf Verbindlichkeiten aus Winzergeldern

  • BGH, 04.04.2017 - II ZB 10/16

    Partnerschaftsregistersache: Eintragungsfähigkeit von Doktortiteln

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